Beiträge und Geld
Beiträge und Zahlpläne
Dieses Kapitel beschreibt die Version 0.119.0. In neueren Versionen kann etwas anders heißen.
Niemand im Vorstand sollte jedes Jahr eine Beitragsliste neu bauen müssen. Jedes Mitglied hat einen Zahlplan; aus ihm entstehen Forderungen – je Zeitraum genau eine. So ist jederzeit klar, was offen und was bezahlt ist.
Zwei Beitragsmodelle
Unter Einstellungen → Mitgliedschaft → Mitgliedsbeiträge → Beitragsmodell wählen Sie:
- Freier Beitrag (Vorgabe): Mitglieder wählen ihren Betrag selbst, auf Wunsch mit Mindestbeitrag und Vorschlag. Das passt zu Fördervereinen.
- Beitragsstaffel: feste Beiträge je Personengruppe, etwa im Sportverein. Tarife, Sparten und Familien stellen Sie in der Beitragsordnung ein (Kapitel „Beitragsordnung: Tarife, Sparten, Familien“).
Was für alle Zahlpläne gilt
- Zahlweisen: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Beim freien Beitrag bestimmen Sie in den Einstellungen, welche Mitglieder wählen dürfen und welche vorausgewählt ist; mit Staffel steht das im Tarif.
- Beitragsjahr: Es kann in jedem Monat beginnen – im Januar für das Kalenderjahr, im August für ein Schuljahr, im Juli für eine Sportsaison.
- Einzugstag: zwischen dem 1. und dem 28., damit es den Tag in jedem Monat gibt. Fällt er auf ein Wochenende, bucht die Bank am nächsten Bankarbeitstag.
- Versatz: Der Einzug kann auch einige Monate nach Beginn des Zeitraums liegen, etwa im März statt im Januar.
- Erster Beitrag: Entweder wird der laufende Zeitraum voll fällig, oder der erste Beitrag gilt ab dem nächsten Zeitraum.
- Beiträge von 0 € (beitragsfrei oder über die Familie bezahlt) ergeben keine Forderung.
Forderungen legt der tägliche Lauf 45 Tage im Voraus an. Unter Lastschrift → Offene Zahlungen lassen sich offene Forderungen als Überweisung buchen, erlassen oder vormerken.
Zahlweise ändern – jederzeit
In der Akte unter „Zahlpläne“ steht „Zahlweise ändern“. Jede Zahlweise zeigt, ab wann sie gelten würde.
- Die neue Zahlweise gilt ab dem nächsten Zeitraum, der noch nicht bezahlt oder angefangen ist. Beispiel: jährlich, schon bezahlt, auf monatlich – dann monatlich nach dem bezahlten Jahr.
- Bis dahin läuft der bisherige Zahlplan weiter, danach ein neuer mit demselben Mandat. Offene Beiträge ab dem Stichtag, die noch nicht im Einzug sind, entstehen in der neuen Zahlweise neu. So wird nichts doppelt oder gar nicht gezahlt.
- Der Betrag wird umgerechnet (gleicher Jahresbeitrag) oder von Hand eingetragen; mit Tarif rechnet die Beitragsordnung.
- Solange die Umstellung nicht begonnen hat, nehmen Sie sie zurück, indem Sie die bisherige Zahlweise wählen.
- Bei Gekündigten geht das nur, wenn die neue Zahlweise vor dem Austritt beginnt. Wer über jemand anderen zahlt, wird dort umgestellt.
Einstellungen
| Einstellung | Standard | Wirkung |
|---|---|---|
| Beitragsmodell | freier Beitrag | Freier Beitrag oder Beitragsstaffel. |
| Beitragsjahr beginnt im | Januar | Start des Beitragsjahres; Halbjahre und Quartale zählen ab hier. |
| Einzug am Tag | 1 | Tag des Monats für den Einzug (1–28). |
| Einzug Monate nach Zeitraumbeginn | 0 | 0 = im ersten Monat des Zeitraums. |
| Wählbare Zahlweisen* | jährlich | Was im Antrag angeboten wird. |
| Erster Beitrag neuer Mitglieder* | laufender Zeitraum | Ab wann ein neues Mitglied zahlt. |
| Mindestbeitrag / Vorschlag* | 0 € / leer | Je Zahlung. 0 = kein Mindestbetrag bzw. kein Vorschlag. |
* Nur beim freien Beitrag. Mit Staffel sind diese Felder ausgeblendet, weil der Tarif sie regelt.